§ 2 Nr. 5 TMG

Folgende (eingefügte) Links in Beiträgen und Post kennzeichne ich gemäß § 2 Nr. 5 TMG als Werbung. Sie führen zu Autoren bzw. Verlagsseiten oder anderen Blogs. Diese Links sind ohne Bezahlung. Auch Die Rezensionsexemplare sind ohne Auftrag und Bezahlug und geben nur meine eigene Meinung wieder. Außerdem ist dieser Blog privat geführt.




Ich lese gerade

Claudia Fischer - und du bist ewig sein

21.03.14

Blutdämmerung

Beim Stöbern auf diversen Krimi / Thriller Neuerscheinungen habe ich entdeckt, das Rainer Löffler sein zweiten Thriller raus bringt:

BLUTDÄMMERUNG - der Roman

Am 1. August 2014 ist es soweit - das Grauen wird fortgesetzt!
Blutdämmerung | Löffler (Cover)


Martin Abel und Hannah Christ müssen erneut in einem Fall ermitteln, dessen Grauen alles bisher Dagewesene übersteigt. Ein Mörder versenkt seine verstümmelten Opfer in einem See, bizarr verkleidet und für die Ewigkeit verpackt.
Schon bald gibt es mehrere Verdächtige, deren Verwicklung in den Fall in aller Eile geklärt werden muss. Die beiden Fallanalytiker dürfen dabei keine Sekunde verlieren, denn schon wieder ist eine junge Frau in der Gewalt des Mörders - und ihr Ende ist nah!

Also das werde ich mir auf jeden Fall kaufen. Das Cover ist ja wieder sehr gut gelungen. In der Buchhandlung würde ich es sofort in die Hand nehmen. Das Cover hat was friedliches mit dem See im Sonnenlicht, aber trotzdem kann die Stille des Wassers auch trügerisch sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

DSVGO

Mit dem Absenden eines Kommentars bestätigst du, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Die Leser der Avetars hier bei den V.I.P. stimmen zu, dass deren Bildchen gezeigt werden.
Mit dem Bereiterklären zu folgen, stimmt der Leser zu, das die DSVGO zur Kenntnis genommen wurde und aktzeptiert.